Mauterstattung

Wir empfehlen Ihnen die Lektüre eines Interviews mit Frau Adriana Grau für die Zeitschrift „Transport und Spedition“ über die Erstattung zu viel gezahlter Mautgebühren für Transporte durch Deutschland – die sogenannte MAUT.

Die Erstattung der zu Unrecht erhobenen Maut ist beim Bundesamt für Güterverkehr unter Angabe der konkreten Erstattungsbeträge zu beantragen, die auf der Grundlage des vom Bundestag beschlossenen Bundesfernstraßengesetzes berechnet werden. Die Berechnung der Überzahlung selbst kann mühsam sein, da es sich um einen komplexen Prozess handelt, bei dem eine Reihe von Faktoren berücksichtigt werden müssen, die die Höhe der MAUT bei ihrer Festsetzung beeinflusst haben. Der Antrag selbst enthält mehrere Seiten mit Berechnungen und zusätzlich als Anhänge Tabellen (aus Excel) mit überzahlten Beträgen, daher empfehlen wir Ihnen, fachliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, um den fälligen Betrag korrekt zu berechnen.

Lesen Sie das gesamte Interview unter: http://magazyn-tis.pl/prawo/481/komu-nalezy-sie-zwrot-czesci-oplat-drogowych-maut/

Für weitere Fragen steht Ihnen unsere Kanzlei unter der Telefonnummer +49 (0) 40 180 364 020 oder unter office@graulaw.eu gerne zur Verfügung.

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