Gesellschaftsrecht

Sie führen in Deutschland bereits ein Unternehmen als Kaufmann oder in Form einer Personengesellschaft (Gesellschaft des bürgerlichen Rechts, Offene Handelsgesellschaft) und möchten dieses Unternehmen in eine Kapitalgesellschaft (z.B. Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Unternehmergesellschaft, Aktiengesellschaft) umwandeln. Wir beraten Sie hinsichtlich der Haftung, der Gründung, wir erstellen für Sie Gesellschafts- und Geschäftsführerverträge.

Sie möchten expandieren und in Deutschland einen neuen Standort gründen. Wir beraten Sie hinsichtlich der Möglichkeiten gewerblicher Betätigung in Deutschland. Sie können ein Tochterunternehmen mit eigener Rechtspersönlichkeit in Deutschland gründen. Auch können Sie eine Zweigniederlassung (selbständige Niederlassung) oder eine Betriebsstätte (unselbständige Niederlassung) in Deutschland einrichten.  Ebenso können Sie lediglich eine Repräsentanz in Deutschland einrichten, die z.B. der Kunden-/Lieferantenpflege gilt.

Wir beraten Sie hinsichtlich der Einrichtung des neuen Standortes aus rechtlicher und steuerlicher Sicht. Wir unterstützen Sie bei Gewerbeanmeldungen und holen für Sie notwendige Genehmigungen ein. Für ausländische Investoren, die den Markteintritt in Deutschland planen, haben wir Willkommensangebote zu festen Preisen, damit Sie die Kosten, die für Ihre Unternehmensgründung in Deutschland anfallen, leichter kalkulieren können. Auf Anfrage übersenden wir Ihnen gern unser Angebot.

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