Polnisches Wirtschafts- und IP-Recht

Ihr Geschäftspartner ist ein polnisches Unternehmen und es wurde vertraglich als anwendbares Recht, das polnische Recht, vereinbart. Beachten Sie, dass die Unterschiede zwischen polnischem und deutschem Recht noch immer sehr groß sein können. Wir empfehlen unseren Mandanten daher keine Verträge mit den polnischen Geschäftspartnern, ohne ausführliche rechtliche Beratung, abzuschließen.

Wir überprüfen für Sie Verträge und handeln für Sie günstige Vertragskonditionen aus. Sollte es bereits zu Streitigkeiten mit Ihren Geschäftspartnern gekommen sein, setzen wir alles daran, diese für Sie zu lösen. Auch wenn Sie Forderungen gegen polnische Geschäftspartner haben – wir helfen Ihnen diese durchzusetzen.

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Sprechen Sie uns an – wir helfen Ihnen weiter.