Vertretung in Ordnungswidrigkeiten-Verfahren

Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr bedeuten für viele LKW-Fahrer und Transportunternehmen Ärger mit der Polizei oder dem Bundesamt für Güterverkehr (BAG) und haben nicht selten erhebliche finanzielle Konsequenzen. Die Kanzlei GRAU Rechtsanwälte PartGmbB vertritt und berät Transportunternehmen in Ordnungswidrigkeiten-Verfahren. Nach unserer Erfahrung ist eine Vielzahl von Bußgeldbescheiden unrichtig und es werden zu Unrecht Bußgeldverfahren eingeleitet oder auf der Grundlage von Schätzungen hohe Einziehungsbeträge gegen Transportunternehmen festgesetzt. Unsere Kanzlei konnte in vielen Fällen eine vollständige Einstellung der Bußgeldverfahren oder eine erhebliche Reduktion der Höhe des Bußgeldes erreichen.

Typische Verstöße sind das Nicht-Mitführen sämtlicher vorgeschriebener Dokumente, die nicht ordnungsgemäße Nutzung von elektronischen Fahrtenschreibern, die Nichteinhaltung von Lenk-und Ruhezeiten, die Nicht-Einhaltung der zulässigen Abmessungen, Achslasten und Gesamtgewichte (Überladung) sowie die unzureichende Ladungssicherung, der nicht vorschriftsmäßige technische Zustand von LKW und Anhängern sowie Fahrzeugkombinationen, die Nichteinhaltung des Sonn-und Feiertagsverbots. Des Weiteren werden Verstöße gegen das Aufenthaltsrecht, das Arbeitsgenehmigungsrecht, das Sozialversicherungsrecht und die Nichteinhaltung von Kabotage-Vorschriften mit Bußgeldern und Strafen geahndet.

Haben Sie einen Bußgeldbescheid oder einen Einziehungsbescheid erhalten, können wir im Einzelfall prüfen, ob sich ein Einspruch lohnt.

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