Abmahnungen & Gerichtsverfahren

Eine Abmahnung ist eine formale außergerichtliche Aufforderung, bestimmte Handlungen zu unterlassen. In Deutschland werden Abmahnungen überwiegend im Gewerblichen Rechtsschutz, Wettbewerbsrecht und Internetrecht eingesetzt. Im Gewerblichen Rechtschutz sind Abmahnungen vor allem bei Verletzungen von Patenten, Gebrauchsmustern, Geschmacksmustern bzw. Marken-, aber auch Urheberrechten bekannt. Im Internetrecht werden mit Abmahnungen oft Verstöße gegen Impressumspflicht gerügt, oft anzutreffen bei eBay-Auktionen bzw. bei Verkäufen innerhalb eines eigenen Internetshops.

Eine Abmahnung wird meistens von Inhabern bzw. Lizenznehmern der Schutzrechte beauftragt und von spezialisierten Rechtsanwaltskanzleien vorbereitet und übersandt. Sehr oft werden Abmahnungen massenweise verschickt, dabei ist die Frage einer vermeintlichen Verletzung nicht immer eindeutig geklärt.

Abmahnungen werden standardmäßig angefertigt und ähneln sich hinsichtlich des Aufbaus sehr. Üblicherweise sind den Abmahnungen auch so genannte Unterlassungserklärungen beigefügt.

Es ist unbedingt notwendig, dass Abmahnungen nicht unbeantwortet bleiben, da im Fall einer Verletzung von Schutzrechten der Abmahnende sofort nach Ablauf der im Schreiben genannten Frist einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung stellen bzw. Klage vor dem zuständigen Gericht erheben kann.

Gerichtsverfahren werden üblicherweise vor deutschen Gerichten durchgeführt, weil diese bei einer Verletzung in Deutschland örtlich zuständig sind. Die örtliche Zuständigkeit ist z.B. auch dann gegeben, wenn ein Internetshopbetreiber mit Sitz in Polen sein Angebot an deutsche Abnehmer richtet. Dies ist laut Rechtsprechung deutscher Gerichte in der Regel der Fall, wenn die Ware in deutscher Sprache angeboten wird und eine Versendung der Ware ins Ausland möglich ist.

Es ist auch nicht ratsam, eine Unterlassungserklärung ohne rechtlichen Rat zu unterzeichnen, üblicherweise entsprechen die durch den Abmahnenden vorformulierten Unterlassungserklärungen nicht der Rechtslage. Durch Unterzeichnung einer solchen Unterlassungserklärung verpflichtet sich der Abgemahnte, bei zukünftigen Verletzungen eine Vertragsstraße zu zahlen. Bevor ein Vertragsstrafeversprechen abgegeben wird, muss die Verletzung der Schutzrechte entsprechend den Vorgaben der deutschen Gerichte vollständig beseitigt werden. Weil die Verletzung oft nicht ausreichend beseitigt wird, entsteht dem Abmahnenden noch ein Anspruch auf Zahlung der Vertragsstrafe.

GRAU Rechtsanwälte PartGmbB ist eine international ausgerichtete Rechtsanwaltskanzlei mit wirtschaftsrechtlicher Ausrichtung und Sitz in Hamburg. Die Schwerpunkte unserer Beratungstätigkeit liegen im Handels- und Gesellschaftsrechts sowie im Gewerblichen Rechtschutz. Wir beraten mittelständische und Großunternehmen national und international. Zu unserem Mandantenkreis zählen unter anderem zahlreiche ausländische Unternehmen, die ihre Produkte in Deutschland vermarkten und vertreiben oder in den deutschen Markt eintreten wollen.

Beispielsweise vertreten wir unsere Mandanten gegen folgende Unternehmen:

  • Adidas AG
  • Bänfer GmbH
  • B&F Baumaschinen & Factoring AG
  • BMW AG
  • BSH Bosch und Siemens Hausgeräte GmbH
  • Coffee-Bike GmbH
  • Converse Inc.
  • Daimler AG
  • E.V.I GmbH
  • Hallufix AG
  • HAMA GmbH & Co. KG
  • HTS Hans Torgersen & Sonn AS
  • IDO e.V
  • Louis Vouitton
  • Magis S.p.A.
  • Mahle Filtersysteme GmbH
  • Naketano GmbH
  • Puma SE
  • Ravensburger Spiele-Verlag GmbH
  • Sony Music Entertainment Germany GmbH
  • Thomas Sabo GmbH & Co.
  • Tommy Hilfiger Europe B.V.
  • Triggerball GmbH
  • Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH
  • Verband sozialer Wettbewerb e.V.
  • Verband zum Schutz des geistigen Eigentums im Internet (VSGE)
  • Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V.
  • Wettbewerbszentrale – Zentrale zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs Frankfurt am Main e.V.
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