Rechtstexte

Seit Jahren steigt der Internethandel in Deutschland stetig an. Um rechtmäßig am E-Commerce teilnehmen zu können, müssen viele Vorgaben gewahrt sein, die sowohl der deutsche Gesetzgeber als auch die deutsche Rechtsprechung vorschreiben und die ständiger Wandlung unterliegen. Nur die stete Prüfung der eigenen Internetseite mit geltendem Recht ermöglicht, hohe Geldbußen oder auch Abmahnungen, die mit hohen Zahlungen verbunden sind, zu vermeiden.

Folgende Regulierungen unterfallen ständigem Wandel:

 

IMPRESSUM

Jede gewerbliche Webpräsenz im Internet verpflichtet den Unternehmer zur Anbieterkennung (der sog. Impressumspflicht). Ausnahmslos jeder Verkäufer muss Name und Adresse seines Unternehmens kenntlich machen; je nach Rechtsform seines Unternehmens müssen darüber hinaus weitergehende Angaben veröffentlicht werden. Sofern das Unternehmen selbst eine juristische Person ist, ist u.a. auch die Handelsregisternummer sowie die vertretungsberechtigte Person der Gesellschaft anzugeben.

 

WIDERRUFSRECHT

Stets aktuell ist die Frage des Widerrufsrechts. Jeder in der EU gewerbetreibende Verkäufer ist verpflichtet, den Verbraucher über das geltende Widerrufsrecht zu informieren. Zudem muss er dem Verbraucher auch einen entsprechenden Muster-Widerruf zur Verfügung stellen.

 

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Der Verkäufer ist verpflichtet, dem Verbraucher eine Vertragsbestätigung nach Abschluss des Kaufvertrages zukommen zu lassen. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen müssen im Verhältnis B2C auf der Internetseite veröffentlicht oder gleichzeitig mit der Vertragsbestätigung dem Verbraucher zugesandt werden.

 

GESETZ GEGEN UNLAUTEREN WETTBEWERB

Auch im Onlinehandel finden die Regularien in Bezug auf Wettbewerb, Werbung oder die Preisangabenverordnung Anwendung. Besondere Bedeutung erfährt in diesen Fragen das deutsche Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG), das unter anderem auch die Bedingungen für Online-Werbung enthält. An den Verbraucher direkt übermittelte Online-Werbung ist so lange gesetzlich verboten wie der Verbraucher nicht ausdrücklich seine Zustimmung erklärt oder der Werbende beweisen kann, dass

  • er die E-Mail-Adresse des Verbrauchers im Rahmen eines Kauf- oder Dienstleistungsvertrages erhalten hat,
  • die E-Mail-Adresse für die direkte Werbung ähnlicher Produkte oder zuvor in Anspruch genommener Dienstleistungen verwendet wurde,
  • der Verbraucher der Verwendung seiner E-Mail-Adresse nicht widersprochen hat,
  • der Verbraucher darüber informiert wurde, dass er jederzeit die Werbung ohne zusätzliche Kosten abbestellen kann.

 

DATENSCHUTZERKLÄRUNG

Im Rahmen des Datenschutzes ist es unbedingt notwendig, auf der Internetplattform eine umfassende Datenschutzerklärung anzugeben, aus der hervorgeht, welche Daten gespeichert, auf welche Weise sie verarbeitet und auch ob sie Dritten zugänglich gemacht werden.

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