Geschmacksmusterrecht

Das Geschmacksmuster schützt Ihr Design. GRAU Rechtsanwälte PartGmbB vertritt sie bei der Anmeldung von nationalen Geschmacksmustern (Deutsches Patent- und Markenamt), Gemeinschaftsgeschmacksmustern (Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt) sowie von internationalen Geschmacksmustern über die World Intellectual Property Organisation und einzelnen internationalen Anmeldungen zusammen mit Korrespondenzkanzleien weltweit. Dabei ist Recherche nach eingetragenen und nicht eingetragenen Geschmacksmustern stets notwendig und von unserem Leistungsangebot umfasst.

Grau Rechtsanwälte PartGmbB vertritt Sie in Geschmacksmustersachen bundesweit vor allen Gerichten, dem Bundespatentgericht sowie, zusammen mit dort zugelassenen Rechtsanwälten, vor dem Bundesgerichtshof. Außergerichtlich unterstützen wir Sie in allen Fragestellungen, die sich im Geschmacksmusterrecht stellen können wie Abmahnungen, Abgrenzungsvereinbarungen sowie Lizenzverträgen. Auch bieten wir für Sie die Verwaltung Ihrer Geschmacksmuster an und vertreten Sie in Straf- und Zollverfahren, die mit der Verletzung von Geschmacksmustern zusammenhängen.

Wir begleiten Sie gern auf Messen, bewirken Unterlassungen gegen Ihre Nachahmer und verteidigen Sie im Falle von Angriffen aus fremden Schutzrechten.

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