Im Rahmen von Arbeitsverhältnissen, ist jeder Arbeitgeber dazu verpflichtet, datenschutzrechtliche Bestimmungen einzuhalten. Arbeitnehmerdatenschutz beginnt bereits bei der Anbahnung des Arbeitsverhältnisses im Bewerbungsverfahren und ist während der Dauer und nach Beendigung eines Arbeitsverhältnisses einzuhalten. Dabei sind sowohl die Vorgaben der europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) als auch die nationalen Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes einzuhalten.
Arbeitgeber müssen ihre Arbeitnehmer über den Umfang der erhobenen Daten informieren und müssen die Erhebung und Speicherung der persönlichen Daten stets auf diejenigen Daten beschränken, die für die Verwaltung des Arbeitsverhältnisses absolut notwendig sind. Wollen Arbeitgeber darüber hinaus weitere Daten vom Arbeitnehmer erheben und verarbeiten, müssen sie hierzu eine besondere schriftliche Einwilligung der Arbeitnehmer einholen.
Das gilt zum Beispiel für die Anfertigung und Veröffentlichung eines Bildes des Arbeitnehmers auf der Unternehmenshomepage oder in einer Werbebroschüre des Unternehmens. Eine besondere Einwilligung des Arbeitnehmers ist auch erforderlich, wenn persönliche Daten des Arbeitnehmers innerhalb eines Konzerns an andere verbundene Unternehmen weitergegeben werden. Außerdem ist der Arbeitnehmer darüber zu unterrichten, ob und in welchem Umfang er zur Nutzung des dienstlichen E-Mail-Accounts und des Internets berechtigt ist und auf welche Weise der Arbeitgeber die Nutzung überwacht. Auch bei der Videoüberwachung von Firmengelände und Arbeitsplätzen sind datenschutzrechtliche Bestimmungen zwingend einzuhalten.
Auf der anderen Seite ist der Arbeitnehmer zur Einhaltung von datenschutzrechtlichen Bestimmungen im Rahmen seiner Tätigkeit zu verpflichten. Dazu gehört insbesondere die Verpflichtung zur Geheimhaltung von Kundendaten und anderen wichtigen Informationen, die aus Interesse des Unternehmens oder eines Kunden nicht an Dritte weitergegeben werden dürfen.
Für Unternehmen ist es wichtig, stets alle relevanten datenschutzrechtlichen Bestimmungen einzuhalten, da die Aufsichtsbehörden im Fall von Verstößen hohe Bußgelder festsetzen können.
Wir beraten Arbeitgeber zu allen Fragen des Datenschutzes im Arbeitsverhältnis und erstellen rechtssichere Vorlagen für notwendige Vereinbarungen mit Arbeitnehmern.
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