Hamburg als Tor zum deutschen Markt

Am 25. März 2021 hat die Kanzlei GRAU Rechtsanwälte PartGmbB als Partner der Deutsch-Polnischen Industrie- und Handelskammer (AHK Polen) an einer Konferenz teilgenommen, deren Ziel es war, die Stadt Hamburg als wichtiges europäisches Wirtschafts- und Handelszentrum zu präsentieren. Das Webinar befasste sich mit Rechtsfragen bei der Gründung eines Unternehmens in Hamburg und mit Investitionsprojekten im Bereich Mergers & Acquisitions – Fusionen sowie Übernahmen von bestehenden Unternehmen.

Im Verlauf der Konferenz hielt Adriana Grau einen Vortrag über die Gründung und den Erwerb von Gesellschaften mit beschränkter Haftung in Deutschland. Die Wahl der Rechtsform und des Geschäftsmodells eines Unternehmens ist entscheidend für den angestrebten Erfolg und den messbaren wirtschaftlichen Nutzen. Daher ist es ratsam, bei der Wahl einer bestimmten Rechtsform eines Unternehmens fachkundigen Rechtsrat einzuholen, da die Form eines Unternehmens seiner internen Organisation und seinen Zielen entsprechen sollte.

Derzeit bietet das deutsche Recht verschiedene rechtliche Lösungen für die Gründung eines Unternehmens in Deutschland. Folgende Rechtsformen sind möglich: Tochtergesellschaft nach deutschem Recht, selbständige oder unselbständige Niederlassung. Darüber hinaus ist es für einige Unternehmen am effizientesten, wenn sie nicht in der oben genannten Weise auf dem Markt tätig sind, sondern ihre Produkte über Handelsvertreter, Vertragshändler oder Franchisenehmer vertreiben.

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