Umsetzung neuer EU-Verbraucherschutzvorgaben in Deutschland – Einführung des Widerrufsbuttons ab dem 19. Juni 2026

Am 5. Februar 2026 hat der Deutsche Bundestag das Gesetz zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts sowie zur Änderung des Behandlungsvertragsrechts verabschiedet.

Mit dem Gesetz werden weitere europäische Verbraucherschutzvorgaben in deutsches Recht umgesetzt. Die wesentlichen Regelungen treten am 19. Juni 2026 in Kraft.

Einführung des Widerrufsbuttons

Für Unternehmen, die Waren oder Dienstleistungen online an Verbraucher vertreiben, stellt die Einführung des sogenannten Widerrufsbuttons eine der wichtigsten Neuerungen dar.

Der Widerrufsbutton muss:

  • gut sichtbar und leicht zugänglich sein,
  • während der gesamten gesetzlichen Widerrufsfrist zur Verfügung stehen,
  • in die Online-Benutzeroberfläche des Unternehmens integriert werden.

Verbraucher können künftig ihren Widerruf direkt über die Website des Unternehmens erklären, ohne hierfür gesonderte Erklärungen per Post oder E-Mail versenden zu müssen.

Nach Eingang des Widerrufs ist der Unternehmer verpflichtet, dem Verbraucher unverzüglich eine Bestätigung mit dem Inhalt der Widerrufserklärung sowie Datum und Uhrzeit des Eingangs zu übermitteln.

Was bedeutet dies in der Praxis?

Das Inkrafttreten des Gesetz zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts sowie zur Änderung des Behandlungsvertragsrechts wird für Unternehmen die Verpflichtung mit sich bringen, die in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelten Widerrufsbestimmungen anzupassen sowie die technischen Systeme und Prozesse an die neu geltenden gesetzlichen Vorgaben zum Verbraucherwiderrufsrecht anzupassen.

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an unsere Kanzlei unter +49 (0) 40 180 364 020 oder kontakt@graulaw.eu.

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