Am 17. April 2024 entschied das Landgericht Frankfurt in der Angelegenheit 2-06 O 361/22 über die Pflichtinformationen, die Verbrauchern bei Bestellungen über Online-Shops zur Verfügung gestellt werden müssen.
Das Landgericht verneinte eindeutig die Praxis von Unternehmern, auf einer Website einschlägige Informationen über die zu erteilende Bestellung und deren Ausführung anzugeben, die nur zugänglich sind, wenn man mit dem Mauszeiger über eine bestimmte Stelle auf der angezeigten Website fährt.
Der Sachverhalt des Falles
Im vorliegenden Fall ermöglichte der Unternehmer aus der Elektronikbranche auf seiner Website den Kauf eines Mobiltelefons und die Auswahl eines Telefontarifs aus den auf dem Markt verfügbaren Netzbetreibern. Nach Ansicht des Landesgerichts entsprach die Website des Unternehmens nicht den gesetzlichen Anforderungen an die Transparenz der Informationspolitik gegenüber dem Verbraucher. Der Grund dafür war, dass der Unternehmer auf der Bestellseite wichtige Informationen über die Erfüllung des Vertrages, wie z. B. die Lieferzeit der bestellten Produkte, an einer unzureichend sichtbaren Stelle zur Verfügung stellte und der Verbraucher den Mauszeiger über eine unzureichend gekennzeichnete Stelle auf der Website bewegen musste, um die Informationen über die Lieferbedingungen zu sehen.
Rechtliche Analyse der Entscheidung
Das Landgericht hat dem Unterlassungsanspruch des Klägers stattgegeben, weil die Beklagte es unterlassen hat, die Verbraucher klar und transparent über die Lieferzeit der bestellten Waren zu informieren. Nach Ansicht des Gerichts müssen die Informationen über den Vertrag und seine Erfüllung auf der Bestell-Website deutlich sichtbar sein. Die Verbraucher sollten nicht gezwungen werden, weitere Mausbewegungen auszuführen, um auf der Website des Verkäufers nach zusätzlichen Informationen zu suchen. Das Gericht wies darauf hin, dass die Verbraucher möglicherweise nicht wissen, dass der Unternehmer weitere Vertragsbedingungen auf die Website gestellt hat, die dem Verbraucher vor Vertragsabschluss in transparenter Weise zugänglich gemacht werden sollten. Die Anzeige der entsprechenden Informationen erst nach dem Überfahren einer bestimmten Stelle auf der Website erfüllt diese Bedingung nicht.
Konsequenzen für die Inhaber von Online-Shops
In Anbetracht des Urteils des Landgerichts Frankfurt, in dem klar und deutlich auf die Notwendigkeit hingewiesen wird, die relevanten Informationen über den abzuschließenden Vertrag in eindeutiger und direkter Weise darzustellen, sollten Online-Unternehmer ihre Websites unverzüglich überprüfen und gegebenenfalls die entsprechenden Änderungen vornehmen, um den Verbraucher in transparenter Weise über die Bedingungen des abzuschließenden Vertrags zu informieren.
Grau Rechtsanwälte PartGmbB bietet juristische Unterstützung für E-Commerce-Unternehmer betreffend aller mit dem Betreiben eines Online-Shops in Deutschland einhergehenden rechtlichen Aspekte.
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