Der in einem Land gewährte Rechtsschutz für geistige Eigentumsrechte wie Patente, gewerbliche Muster und Marken erstreckt sich nicht automatisch auf das Gebiet anderer Länder.
Eine Grundregel des Rechts des geistigen Eigentums ist das Territorialitätsprinzip. Aspekte des Bestehens und des Umfangs des Schutzes sowie des Subjekts des Rechtsinhabers, die in einem Land geregelt wurden, sind für die Rechtslage beim Schutz von Rechten des geistigen Eigentums in anderen Ländern irrelevant. Leider ist es keine Seltenheit, dass selbst rechtlich geschützte Produkte unrechtmäßig kopiert und auf den Markt gebracht werden. Wenn ein Produkt geschützt ist, können wir unsere Rechte an geistigem Eigentum vor Gericht durchsetzen oder eine Entschädigung für unsere Verluste erwirken.
Vorbereitung auf einen Messeauftritt in Deutschland
Unabhängig davon, ob sich ein Unternehmen bereits in einem Rechtsstreit mit einem anderen Unternehmer befindet oder nicht, sollte das Bewusstsein für die eigenen Rechte und die relativ frühzeitige rechtliche Absicherung des eigenen Unternehmens ein fester Bestandteil der Vorbereitung auf einen Messeaufritt auf dem deutschen Markt sein. Dabei können die folgenden Schritte hilfreich sein:
Anmeldung von Patenten
Anmeldung eines Patents, Gebrauchsmusters, Geschmacksmusters oder einer Marke beim Deutschen Patentamt (DPMA), beim Europäischen Patentamt (EPA), beim Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM) oder bei der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO).
Überprüfung von Patentverletzungen nach deutschem Recht
Bei der Vorbereitung einer Messeteilnahme ist es auch wichtig zu prüfen, ob es auf dem deutschen Markt Schutzrechte gibt, die durch Ihre Waren auf der Messe verletzt werden könnten.
Dokumentation der Rechtslage
Äußerst wichtig ist auch die Dokumentation Ihrer Rechtsposition, indem Sie alle Dokumente zusammenstellen, die Ihre eigenen Rechte an dem präsentierten Produkt bestätigen. Dazu gehören vor allem die Entscheidungen der oben genannten Behörden über die Eintragung von Schutzrechten. Diese Unterlagen sollten Sie auch auf der Messe dabeihaben.
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Wenn Sie rechtliche Probleme haben, kann es auch hilfreich sein, einen Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz zu konsultieren. Dieser Anwalt sollte während der gesamten Dauer der Messe zur Verfügung stehen.
Schutzschreiben (Schutzbrief)
Eine weitere Möglichkeit, Ihre Rechte gegen mögliche Vorwürfe anderer Unternehmer zu schützen, ist die Einreichung einer sogenannten Schutzschrift bei einem deutschen Gericht. Diese schützt Sie vor Ansprüchen Dritter, insbesondere während der Messelaufzeit.
Beweise
Wenn Sie schon vor der Messe mit einem anderen Unternehmer in Konflikt geraten (z. B. wenn Sie den Verdacht haben, dass Ihr Produkt kopiert wird), sollten Sie Beweise für Ihren Verdacht vorlegen. Dazu können Fotos, Zeugenaussagen oder andere relevante Unterlagen gehören. Auch Dokumente, die Ihre Rechte belegen, sind äußerst wichtig.
Hinweise während der Messe
Auf Messen kann es zu zwei Arten von Streitigkeiten kommen. Die erste, wenn Ihre Waren unzulässig imitiert werden oder Ihre Rechte an geistigem Eigentum unrechtmäßig verletzt werden. Der zweite Streitfall, wenn der Verdacht besteht, dass Ihre Waren die Schutzrechte Dritter verletzen oder deren Waren imitieren.
Ihre Waren werden imitiert oder Ihre Schutzrechte werden verletzt.
In diesen Fällen können Sie Maßnahmen ergreifen, wie z.B. den Schädiger schriftlich zur Unterlassung auffordern, den Rechtsweg beschreiten und einen Antrag auf einstweilige Verfügung stellen oder sich an das Zollamt wenden.
Ebenfalls wichtig ist es, Unterlagen mitzubringen, die die Rechte an den auf der Messe präsentierten Produkten bestätigen. Diese Dokumente werden benötigt, wenn Sie sich zu den oben genannten rechtlichen Maßnahmen entschließen.
Verdacht, dass Ihre Waren fremde Rechte an geistigem Eigentum imitieren oder verletzen
Während der Messe kann auch der Verdacht aufkommen, dass Sie ein fremdes Produkt imitieren oder die Schutzrechte eines Dritten verletzen. In diesem Fall kann es sehr hilfreich sein, vorab eine Schutzschrift bei Gericht einzureichen oder über Ihren Anwalt mit der Gegenseite Kontakt aufzunehmen, um eine Einigung zu erzielen.
Insbesondere ist zu beachten, dass eine einstweilige Verfügung sofortige Rechtswirkung hat, und zwar unabhängig davon, ob Widerspruch eingelegt wird oder nicht. Bei einem Verstoß gegen diese Anordnung kann das Gericht ein hohes Bußgeld verhängen. Die Unterlassungsverfügung ist häufig mit einem Antrag auf Beschlagnahme (Einziehung) der am Stand ausgestellten Waren verbunden.
Strafrechtsverletzung
Verletzungen von gewerblichen Schutzrechten sind in vielen Fällen gleichzeitig auch strafrechtliche Verstöße. Das heißt, wenn die Gegenseite eine Strafanzeige erstattet hat, ist es möglich, dass Beamte der Staatsanwaltschaft, der Polizei oder des Zolls am Stand auftauchen, um diesen zu durchsuchen oder die ausgestellten Waren zu beschlagnahmen.
Grau Rechtsanwälte PartGmbB bietet rechtliche Unterstützung im Bereich des Wirtschaftsrechts, angefangen vom Gesellschafts- und Handelsrecht, über Vertriebsrecht, Arbeitsrecht bis hin zum Insolvenzrecht und Forderungsmanagement.
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an unsere Kanzlei unter +49 (0) 40 180 364 020 oder office@graulaw.eu.