Es gibt verschiedene Gründe, warum Transportunternehmen verklagt werden können. Den Klagen liegen in den meisten Fällen folgende Sachverhalte zugrunde:
Verlust und Diebstähle von Ladung
Der häufigste Fall für den Verlust von Ladung während des Transports sind Ladungsdiebstähle. Da Deutschland ein zentraleuropäisches Transitland für internationale Straßengütertransporte ist, haben sich zahlreiche kriminelle Banden auf Ladungsdiebstähle auf nicht überwachten Parkplätzen, Autohöfen spezialisiert. Für die Frachtführer bedeuten die Diebstähle ein erhebliches Haftungsrisiko, weil deutsche Gerichte entsprechend der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs häufig ein qualifiziertes Verschulden ohne Haftungsbegrenzung feststellen.
Polnische Haftpflichtversicherer ersetzen in diesen Fällen jedoch nur die Haftungshöchstbeträge nach Artikel 23 Abs. 3 CMR-Konvention. Die Verteidigung gegen eine Klage ist deshalb in den meisten Fällen darauf ausgerichtet, nachzuweisen, dass kein Fall des qualifizierten Verschuldens vorliegt, damit die Haftung auf die Haftungsbegrenzung aus Art. 23 Abs. 3 der CMR-Konvention anwendbar ist.
Verspätungen
Typische Verspätungsschäden bestehen darin, dass die Produktion in einer Fabrik aufgrund der verspäteten Lieferung zum Stillstand kommt oder auf einer Baustelle wegen fehlender Materialien nicht gearbeitet werden kann. Da die Industrie praktisch keine Roh- und Hilfsstoffe mehr auf Lager hält, ist ihr Geschäftsmodell darauf ausgerichtet, dass sie just-in-time beliefert werden. Frachtführer müssen sich dann vertraglich dazu verpflichten, die Güter zu einem fixen Termin anzuliefern. Risiken wie unvorhersehbare Verkehrsbehinderungen durch Staus oder Unwetter, erschweren pünktliche Lieferung. Wird der vereinbarte Liefertermin nicht eingehalten, kann dies gravierende Folgen haben. Aufgrund der Verspätung zahlen die Versender den vereinbarten Frachtlohn nicht und machen nicht selten Schadensersatzansprüche geltend, die die vereinbarten Frachtkosten übersteigen. Ziel der Verteidigung gegen eine Klage ist es in den meisten Fällen nachzuweisen, dass dem Absender die Schadensersatzansprüche nicht oder nicht in der geltend gemachten Höhe zustehen.
Transportschäden
Ist bei der Ausführung des Transports ein Schaden entstanden, entsteht häufig Streit darüber, wer für den Schaden haftet. Die vier häufigsten Ursachen für Transportschäden sind:
Unfälle beim Umschlag
Während des Umschlags, also beim Be- und Entladen von LKW, kann es zu Unfällen kommen, die Schäden an der Fracht verursachen. Hier stellt sich die Frage, wer für die Be- und Entladung verantwortlich war und ob der Schaden durch sachgemäße Be- oder Entladung hätte vermieden werden können.
Falsche Temperatur
Bestimmte Waren, wie zum Beispiel Lebensmittel oder Medikamente, müssen während des Transports mit einer bestimmten Temperatur gelagert werden. Wenn diese Temperatur nicht eingehalten wird, kann die Ware beschädigt und unbrauchbar werden. Hier stellt sich zunächst die Frage, ob und welche Temperatur im Frachtvertrag vorgegeben wurde und welche Temperatur das Gut bei der Übernahme durch den Frachtführer hatte. Wurde die vertraglich festgelegte Temperatur während des Transports nicht eingehalten, haftet der Frachtführer für die dadurch entstehenden Schäden.
Unsachgemäße Ladungssicherung
Wenn die Ladung nicht richtig gesichert ist, kann sie während des Transports verrutschen oder umkippen und dadurch beschädigt werden. Gegenstand gerichtlicher Auseinandersetzungen ist dabei regelmäßig die Frage, wer für die Ladungssicherung verantwortlich war. Grundsätzlich ist es so, dass der Absender dafür zu sorgen hat, dass das Gut während des Transports nicht beschädigt wird (beförderungssichere Verladung). Der LKW-Fahrer ist hingegen dafür verantwortlich, dass das beladene Fahrzeug im Straßenverkehr sicher gefahren werden kann (betriebssichere Verladung). Kommt es zu einem Schaden ist zu klären, wer die Ladungssicherung tatsächlich durchgeführt hat und ob und inwieweit eine Haftung weiterer Personen in Betracht kommt.
Unsachgemäße Verpackung
Eine unsachgemäße Verpackung kann dazu führen, dass die Ware während des Transports beschädigt wird. Zum Beispiel kann eine zu schwache Verpackung den Inhalt nicht ausreichend schützen. Eine Unsachgemäße Verpackung kann eine vollständige Entlastung des Frachtführers bewirken. Häufig muss dies in einem Gerichtsverfahren durch einen Sachverständigen nachgewiesen werden.
Wird ein polnisches Transportunternehmen in Deutschland verklagt, kommt es darauf an, sich effektiv gegen die Klage zu verteidigen und nach Möglichkeit nachzuweisen, dass keine oder nur eine begrenzte Haftung besteht. Wurde der Transport, bei dem der Schaden aufgetreten ist, durch einen Subunternehmer ausgeführt, kommt es darauf an, diesen über den Rechtsstreit ordnungsgemäß zu informieren und von ihm Schadensersatz zu fordern.
Grau Rechtsanwälte PartGmbB vertritt Transport- und Speditionsunternehmen in allen gerichtlichen und außergerichtlichen Angelegenheiten im Zusammenhang mit dem Warentransport, in Ordnungswidrigkeitenverfahren und bietet effektives Forderungsmanagement.
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