Warum kann ein deutscher Insolvenzverwalter von Gläubigern Zahlungen verlangen?

Gerät eine Gesellschaft oder ein Einzelunternehmen mit Sitz in Deutschland in eine wirtschaftliche Krise, wird auf Antrag des Schuldners oder eines Gläubigers ein Insolvenzverfahren in Deutschland eingeleitet.

Ziel des Insolvenzverfahrens ist es, eine gleichmäßige Befriedigung sämtlicher Gläubiger aus dem Vermögen des Schuldners zu ermöglichen. Hierzu hat der Insolvenzverwalter alle Vermögenswerte des Schuldners, zu denen nicht nur Waren, Vorräte, Immobilien und Fahrzeuge, sondern auch Forderungen gegen andere Unternehmen gehören. Darüber hinaus prüft der Insolvenzverwalter, ob ein Gläubiger, aufgrund von Teilzahlungen des Schuldners oder aufgrund von Vollstreckungsmaßnahmen gegenüber anderen Gläubigern einen Vorteil erlangt hat. In der Insolvenzordnung ist geregelt, ob und unter welchen Voraussetzungen der Insolvenzverwalter vom Gläubiger eine Erstattung dieser Beträge an die Insolvenzmasse verlangen kann.

Insolvenzanfechtung aufgrund von Teilzahlungen des Schuldners

Im Rahmen von langjährigen Geschäftsbeziehungen bitten Schuldner ihre Gläubiger oftmals darum, Ihnen aufgrund einer akuten Krisensituation Ratenzahlungen zu gewähren. Nicht selten gehen die Gläubiger hierauf ein und hoffen, dass den offenen Betrag auf diese Weise bezahlt. Wird nach vollständiger oder teilweiser Tilgung der Schuld durch Raten, über das Vermögen des Schuldners ein Insolvenzverfahren eröffnet, kann der Insolvenzverwalter vom Gläubiger die Rückzahlung zuvor vom Schuldner geleisteten Teil-Zahlungen in einem Zeitraum von bis zu zehn Jahren vor der Stellung des Insolvenzantrags verlangen. Das setzt voraus, dass der Schuldner bei der Ratenzahlung wusste, dass er mit seiner Zahlung andere Gläubiger benachteiligt, weil sein Vermögen nicht ausreicht, um sämtliche Gläubiger zu befriedigen.  Außerdem muss der Empfänger der Ratenzahlung diesen Vorsatz des Schuldners gekannt haben. Dazu reicht es aus, dass der Gläubiger Kenntnis von Umständen hatte, die zwingende Rückschlüsse auf die schlechte wirtschaftliche Situation des Schuldners zulassen.

Kann der Insolvenzverwalter auch Zahlungen, die der Gläubiger im Rahmen der Zwangsvollstreckung erhalten hat, zurückfordern?

Bei Zahlungen, die der Gläubiger aufgrund von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen erhalten hat, kann der Insolvenzverwalter maximal für die Zeit von drei Monaten vor der Insolvenzantragsstellung die Zahlung anfechten und das Geld zurückfordern. Voraussetzung für die Anfechtung ist auch hier die Zahlungsunfähigkeit des Schuldners und die Kenntnis des Gläubigers hiervon.

Wie kann sich der Gläubiger vor Rückforderungen des Insolvenzverwalters schützen?

Gläubiger sollten Ratenzahlungen von Schuldnern nur dann akzeptieren, wenn der Schuldner die offen stehenden Rechnungen binnen kurzer Zeit bezahlen kann. Im Zweifel sollte er Vollstreckungsmaßnahmen einleiten und keine Ratenzahlungen akzeptieren.

In dieser Situation ist es stets ratsam, sich von einem Rechtsanwalt beraten zu lassen, um spätere Anfechtungen und Zahlungsforderungen des Insolvenzverwalters zu vermeiden.

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