Vorsicht bei Geschäften mit einer UG (haftungsbeschränkt)

Vielen polnischen Unternehmen sind die besonderen Risiken, die sich bei Geschäften mit einer Unternehmergesellschaft, abgekürzt UG (haftungsbeschränkt) nicht bekannt.

Das kann schwerwiegende Folgen für die Lieferanten, Auftragnehmer oder sonstigen Vertragspartner einer Unternehmergesellschaft haben, da die Unternehmergesellschaften in vielen Fällen über keine ausreichende Bonität verfügen.

Was ist eine Unternehmergesellschaft?

Bei der Unternehmergesellschaft handelt es sich um eine Kapitalgesellschaft nach deutschem Recht mit einer sehr geringem Stammkapital. Ihre Gründung ist bereits mit einem Stammkapital von nur 1,00 EUR möglich. Im Insolvenzfall dient das Stammkapital als Haftungsmasse. Darüber hinaus besteht grundsätzlich keine Haftung der Gesellschafter oder Geschäftsführer der Gesellschaft.

Um den Rechtsverkehr vor dieser geringen Kapitalausstattung zu warnen, sind die Unternehmergesellschaften gemäß § 5a GmbHG dazu verpflichtet die Bezeichnung „Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)“ oder „UG (haftungsbeschränkt)“ zu führen. Tritt die Unternehmergesellschaft abweichend hiervon lediglich unter der Bezeichnung „Unternehmergesellschaft“ oder „UG“ auf, hat dies zur Folge, dass die Geschäftsführer der Gesellschaft für den dadurch erzeugten unrichtigen Rechtsschein haften (Bundesgerichtshof, Urteil vom 12.01.2022, Aktenzeichen III ZR 210/20).

Gemäß § 5a Abs. 3 GmbHG besteht für Unternehmergesellschaften die Verpflichtung, Rücklagen zu bilden, die nur für gesetzlich bestimmte Zwecke verwendet werden dürfen. Die Rücklagen sollen dazu dienen, das Stammkapital zu erhöhen. Werden 25.000,00 EUR erreicht, kann die Gesellschaft in eine GmbH umgewandelt werden. Eine Unternehmergesellschaft, die keine Gewinne erzielt, ist regelmäßig jedoch nicht dazu in der Lage, Rücklagen zu bilden. Aufgrund der geringen Kapitalausstattung sind Unternehmergesellschaften anfällig für Insolvenzen

Warum wurde die Unternehmergesellschaft in Deutschland eingeführt?

Zahlreiche Existenzgründer, die eine haftungsbeschränkte Kapitalgesellschaft gründen, verfügen häufig nicht über 25.000 EUR, die notwendig sind um eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) zu gründen. Zahlreiche Unternehmen nahmen deshalb die Rechtsform einer Limited nach britischen Recht an, waren jedoch ausschließlich in Deutschland tätig. Dies führte nicht selten zu Komplikationen in den Bereichen des Steuerrechts, Gesellschaftsrechts oder Insolvenzrechts. Der deutsche Gesetzgeber hat hierauf reagiert und die Rechtsform der Unternehmergesellschaft eingeführt.

Wie kann man sich bei Geschäften mit Unternehmergesellschaften schützen?

Wenn der Vertragspartner die Rechtsform einer Unternehmergesellschaft hat, sollte Vorkasse oder gewissen Voraus- oder Abschlagszahlungen verlangt werden. Alternativ können Bürgschaften oder andere Sicherheiten verlangt werden, um im Fall der Insolvenz der Unternehmergesellschaften abgesichert zu sein.

Grau Rechtsanwälte PartGmbB bietet insbesondere für ausländische Unternehmen, die in Deutschland Tochtergesellschaften betreiben oder Lieferanten deutscher Unternehmen sind, rechtliche Unterstützung in Ihrem Tagesgeschäft – das ganze Spektrum des deutschen Wirtschaftsrechts, beginnend mit Gesellschafts– und Handelsrecht, über Vertriebsrecht, Arbeitsrecht, Insolvenzrecht und Forderungsmanagement.

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