Strengere Regeln für Kreditscoring

Die Bundesregierung hat nach dem Schufa-Urteil strengere Regeln für das Kredit-Scoring eingeführt. Das ist ein Punktesystem, das von den Institutionen zur Bewertung der Kreditwürdigkeit einer Person verwendet wird. Unter anderem werden Daten wie Gesundheitsinformationen nicht mehr bewertet.

Verstärkung der Verbraucherrechte

Es wurden neue Regeln zum Schutz der Bewertung von Zahlungsfähigkeit erlassen. Die Reform des Bundesdatenschutzgesetzes zielt darauf ab, die Verbraucherrechte gegenüber Wirtschaftsauskünften zu sichern. Diese Maßnahme ist eine Reaktion auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs, das feststellte, dass die Bonitätsprüfung nur innerhalb bestimmter Grenzen zulässig sein soll. Bisher waren Unternehmen und Banken an die Bewertung der Schufa gebunden, wenn sie über die Kreditwürdigkeit eines Kunden entscheiden wollten. Diese Praxis wurde jedoch erheblich eingeschränkt. Gemäß der europäischen Datenschutzverordnung können die EU-Mitgliedstaaten selbst rechtliche Grundlagen für die Prinzipien der Bonitätsbewertung gestalten. Laut dem Gesetzentwurf der deutschen Regierung dürfen Daten, wie vor allem der Name, die Wohnadresse oder andere persönliche Informationen aus sozialen Netzwerken nicht bewertet werden. Unzulässig sind auch Informationen von Bankkonten, biometrische Daten sowie Informationen über die ethnische Herkunft.

Forschungen werden erleichtert

Die Kreditwürdigkeit wird von Schufa auf der Grundlage von gesammelten Daten bewertet, die von Banken, Kreditvermittlern oder Online-Händlern genutzt werden. Unternehmen können dann beurteilen, ob jemand seine Rechnungen bezahlt. Die Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union resultierte aus zwei Gerichtsfällen in Deutschland, in denen der Zugang zu Schufa-Daten gefordert wurde (zum Beispiel im Falle der Kreditablehnung), jedoch wurde die Bereitstellung transparenter Informationen nicht umgesetzt. Es wurden zwar allgemeine Informationen zur Berechnung gegeben, jedoch ohne genaue Angaben zur Berechnungsmethode.

Um möglicher zukünftiger Diskriminierung durch Scoring vorzubeugen und den Verbrauchern den Zugang zu benötigten Daten zu erleichtern, war eine Reform erforderlich. Das Gesetz muss aber noch vom Bundestag und Bundesrat genehmigt werden. Es soll Forschungsprojekte erleichtern. Laut Informationen des Innenministeriums müssen Unternehmen und Organisationen, die Daten für historische, wissenschaftliche oder statische Zwecke verarbeiten, zukünftig nur noch mit einer Aufsichtsbehörde in Kontakt treten.

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an unsere Kanzlei unter +49 (0) 40 180 364 020 oder office@graulaw.eu.

SIE HABEN FRAGEN ODER BENÖTIGEN UNSEREN RAT?

Sprechen Sie uns an – wir helfen Ihnen weiter.