Rückerstattung der Maut

Die Erstattung von zu viel gezahlten Mautgebühren für die Durchfahrt durch Deutschland, die so genannte MAUT, wird möglich.

Wir empfehlen Ihnen, den Artikel von Adriana Grau in der letzten Ausgabe des TSL Biznes zu lesen (Seiten 50-51).

In diesem Artikel finden Sie alle notwendigen Informationen über die Mauterstattung für den Zeitraum vom 28.10.2020 bis 30.09.2021.

Die Erstattung kann von jedem Verkehrsunternehmer unabhängig von der Unternehmensform zurückgefordert werden. Sie gilt für alle Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 7,5 Tonnen und mehr. Es ist erwähnenswert, dass die Erstattung von zu viel gezahlten Mautgebühren bis zu 50.000 EUR betragen kann.

Kostenloser Zugang zum gesamten Artikel unter folgendem Link: https://tsl-biznes.pl/wydania/pazdziernik-2021

Für weitere Fragen steht Ihnen unsere Kanzlei unter +49 (0) 40 180 364 020 oder per E-Mail gerne zur Verfügung: office@graulaw.eu

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