Neue EU-Verpackungsverordnung (PPWR) – Was ändert sich und ab wann?

Am 22. Januar 2025 wurde die neue EU-Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle (PPWR – Packaging and Packaging Waste Regulation, Verordnung (EU) 2025/40) veröffentlicht.

Sie ist am 12. Februar 2025 in Kraft getreten.

1. Hintergrund und Zeitplan

📅 Die meisten Regelungen gelten ab dem 12. August 2026, mit einem Übergangszeitraum von 18 Monaten.

📈 Weitere Anforderungen treten schrittweise bis 2040 in Kraft.

Die PPWR ersetzt die bisherige EU-Verpackungsrichtlinie und gilt unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten – ohne nationale Umsetzungsgesetze.

In Deutschland wird ein Großteil des derzeitigen Verpackungsgesetzes (VerpackG) bis August 2026 aufgehoben oder an die neue Verordnung angepasst.

2. Was sind die wichtigsten Änderungen?

a) Design for Recycling

Ab 2030 dürfen nur noch Verpackungen in Verkehr gebracht werden, die vollständig recycelbar sind – gemäß strengen EU-Kriterien.

b) Mindestanteil von Recyclingmaterial

Verpackungen aus Kunststoff müssen künftig einen vorgeschriebenen Mindestanteil an Recyclingmaterial enthalten – mit steigenden Quoten.

c) Reduzierung von Verpackungsabfällen

Bis 2040 sollen die Verpackungsabfälle pro Kopf EU-weit um 15 % gegenüber dem Niveau von 2018 gesenkt werden.

d) Mehrweg- und Nachfüllsysteme

E-Commerce-Unternehmen müssen ab 2030 Mehrwegquoten erfüllen oder in entsprechende Systeme eingebunden sein.

e) Verbot überdimensionierter und unnötiger Verpackungen

Ab 2030 darf der Leervolumenanteil in Versandverpackungen maximal 50 % betragen. Einwegverpackungen werden in bestimmten Sektoren verboten.

f) Verbot schädlicher Stoffe

Verpackungen mit Lebensmittelkontakt dürfen keine PFAS oder vergleichbare Schadstoffe enthalten.

g) Einheitliche Kennzeichnung

Alle Verpackungen müssen künftig standardisierte Symbole und Informationen zur Materialart und Entsorgung tragen (z. B. Piktogramme, QR-Codes).

h) Erweiterte Herstellerverantwortung (EPR)

Hersteller, Importeure und Händler müssen sich in jedem EU-Land, in dem sie Verpackungen in Verkehr bringen, bei einem nationalen EPR-Register anmelden – inklusive Finanzierung der Sammlung, Sortierung und Verwertung.

4. Wie verändert sich die erweiterte Herstellerverantwortung (EPR)?

Die EPR-Pflichten werden EU-weit vereinheitlicht und ausgeweitet:

  • Registrierungspflicht in jedem einzelnen EU-Land, in dem verpackte Waren vertrieben werden
  • Verpflichtung zur Ernennung eines autorisierten Vertreters, falls keine Niederlassung im Zielland vorhanden ist
  • Steigende Berichtspflichten (Materialart, Mengen, Rezyklatgehalt)
  • Volle Kostenübernahme für Sammlung, Sortierung, Verwertung
  • Neue Kennzeichnungspflichten mit Symbolen oder QR-Codes

Fazit: Jetzt vorbereiten – regulatorische und wirtschaftliche Vorteile sichern

Die neue PPWR stellt insbesondere E-Commerce-Unternehmen vor tiefgreifende Veränderungen – aber auch Chancen für nachhaltige Verpackungslösungen.

Je früher Sie Ihre Verpackungsstrategie und -prozesse anpassen, desto besser vermeiden Sie Lieferstopps, Bußgelder und Compliance-Risiken.

Grau Rechtsanwälte PartGmbB bietet rechtliche Unterstützung im Bereich des Wirtschaftsrechts, angefangen vom Gesellschafts– und Handelsrecht, über Vertriebsrecht, Arbeitsrecht bis hin zum Insolvenzrecht und Forderungsmanagement.

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