Die neue Regierung setzt ein klares Zeichen für Büroakratieabbau und unternehmerische Freiheit: Das Lieferkettengesetz hat ausgedient. Was jetzt zählt – und welche Chancen sich für Unternehmen eröffnen?
Rückblick: Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz und seine Pflichten
Mit dem Lieferkettengesetz (LkSG) wurden Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitenden seit 2023 verpflichtet, umfassende menschenrechtliche und umweltbezogene Pflichten entlang ihrer Lieferketten zu erfüllen – inklusive Risikoanalysen, Präventionsmaßnahmen und Beschwerdeverfahren.
Für viele bedeutete das: hoher Aufwand, unklare Haftungsrisiken und eine starke Belastung durch Bürokratie. Entsprechend groß war die Kritik – und nun kommt die politische Kehrtwende.
Koalitionsvertrag 2025: Abschaffung beschlossen!
Die neue Bundesregierung aus CDU/CSU und SPD hat im April 2025 eine klare Entscheidung getroffen: Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz wird komplett abgeschafft.
Im Koalitionsvertrag heißt es:
„Darüber hinaus schaffen wir das nationale Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) ab. Es wird ersetzt durch ein Gesetz über die internationale Unternehmensverantwortung, das die Europäische Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) bürokratiearm und vollzugsfreundlich umsetzt.“
Ein Befreiungsschlag für den Mittelstand – und ein Signal an alle Unternehmer:
- Die Berichtspflicht entfällt sofort
- Das neue Gesetz soll sich an europäische Vorgaben anlehnen, aber deutlich einfacher umzusetzen sein
- Bürokratische Belastungen werden reduziert, ohne das Thema Nachhaltigkeit ganz fallen zu lassen
Was gilt aktuell?
Obwohl das LkSG formell weiterhin gilt, hat die Regierung Folgendes angekündigt:
- Sanktionen werden ausgesetzt, sofern keine gravierenden Menschenrechtsverstöße vorliegen
Unternehmen können bestehende Prozesse überdenken und verschlanken. Die Zeit bis zur neuen Regelung kann sinnvoll für die strategische Neuausrichtung genutzt werden.
Was bedeutet das für ausländische Lieferanten?
Auch Zulieferer kleinerer und mittlerer Unternehmen profitieren: Da das neue Gesetz gezielt Entlastung bringen soll, gelten die bisherigen Pflichten für ausländische Lieferanten nur noch eingeschränkt. Damit wird auch international die Zusammenarbeit wieder einfacher.
Fazit: Ein Schritt in Richtung unternehmerische Vernunft
Mit der Abschaffung des LkSG schafft die Politik endlich Freiräume für Unternehmen – ohne das Ziel verantwortungsvollen Wirtschaftens aus den Augen zu verlieren. Für viele Betriebe ist das eine willkommene Entlastung, ein Signal des Aufbruchs und eine Chance, Compliance zukunftsorientiert und pragmatisch neu aufzustellen.
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