Informationsveranstaltung zur DSGVO in Hamburg

Im Jahr 2018 hat unsere Kanzlei im Zusammenhang mit dem Inkrafttreten der Allgemeinen Datenschutzverordnung (RODO) eine Veranstaltung organisiert, um Unternehmen über die wichtigsten Aspekte der RODO zu informieren. Das Treffen fand am 24.05.2018 in den Kanzleiräumen in Hamburg am Rödingsmarkt 20 statt.

Während des Treffens lenkte Frau Rechtsanwältin Adriana Grau, Partnerin und Gründerin der Kanzlei Grau Rechtsanwälte PartGmbB, die Aufmerksamkeit der Teilnehmer auf viele wichtige Aspekte der Einführung der neuen Gesetzgebung, einschließlich der Notwendigkeit, nicht nur die allgemeine Verwaltung personenbezogener Daten, sondern auch Datenschutzrichtlinien, Verträge mit Auftragnehmern oder Mitarbeitervereinbarungen zu ändern. Darüber hinaus besteht die Verpflichtung, einen Informationssicherheitsbeauftragten (ABI) von zehn Mitarbeitern zu haben, dessen Daten auf der Website veröffentlicht werden müssen. Im Rahmen der RODO sind regelmäßige Mitarbeiterschulungen vorgeschrieben, die von externen Stellen durchgeführt werden können.

Bei Nichteinhaltung der neuen Vorschriften drohen hohe Bußgelder der deutschen Datenschutzbehörden sowie Abmahnungen von Verbraucherschutzverbänden oder Unternehmen, die in einem Wettbewerbsverhältnis stehen. Solche Vorladungen führen nach deutschem Recht zu hohen Anwaltskosten.

Frau Rechtsanwältin Adriana Grau, LL.M., die sowohl Rechtsanwältin als auch zertifizierte Datenschutzbeauftragte (TÜV) Nord ist, berät, auditiert und unterstützt als zertifizierte Beauftragte Unternehmen im Bereich des Datenschutzes.

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