Lieferkettensorgfaltsgesetz: Auswirkung auf Tochtergesellschaften ausländischer Unternehmen und ausländische Lieferanten

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz ist am 01.01.2023 in Kraft getreten und verpflichtet deutsche Unternehmen in ihren Lieferketten menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten in angemessener Weise zu beachten. Das Gesetz gilt ab dem 1. Januar 2023 für Unternehmen mit mindestens 3.000 Beschäftigten. Ab dem 1. Januar 2024 sind Unternehmen mit mindestens 1.000 Beschäftigten betroffen. Das Gesetz gilt auch für […]