Heutzutage werden Waren und Dienstleistungen immer weniger im Direktvertrieb oder durch eigene Niederlassungen vertrieben; Unternehmen orientieren sich in Richtung der
Vertriebssysteme und arbeiten zusammen mit
Handelsvertretern, Vertragshändlern und Franchisenehmern. Die Entscheidung darüber, in welcher Vertriebsform ein Unternehmen auf dem Markt tätig wird, ist zentral. Ob Sie Ihre Waren und Dienstleistungen durch Handelsvertreter, Vertragshändler oder Franchise „an den Mann bringen“, ist für den Erfolg Ihres Unternehmens entscheidend.
Der
Handelsvertreter wird damit beauftragt, Geschäfte für einen anderen Unternehmer zu vermitteln oder in dessen Namen abzuschließen. Er arbeitet in fremdem Namen und für fremde Rechnung. Im Gegensatz dazu übernimmt ein
Vertragshändler den Vertrieb der Ware im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. Auch ein
Franchisenehmer verkauft im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. Kennzeichnend für den Franchisevertrag ist das lizenzvertragliche Element, der Franchisenehmer entrichtet für die Benutzung des sog.
„Franchisepakets“, das üblicherweise aus
Marken, Firmennamen, Know-how besteht, eine
Lizenzgebühr.
Wir unterstützen Sie beim Aufbau eines auf Ihr Unternehmen zugeschnittenen Vertriebssystems. Wir entwerfen für Sie Handelsvertreter-, Vertragshändler- oder Franchiseverträge
deutschland- und europaweit.
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