Das
Geschmacksmuster schützt Ihr Design.
GRAU Rechtsanwälte PartGmbB vertritt sie bei der Anmeldung von
nationalen Geschmacksmustern (Deutsches Patent- und Markenamt) sowie
Gemeinschaftsgeschmacksmustern (Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt) sowie von internationalen Geschmacksmustern über die
World Intellectual Property Organisation und einzelnen internationalen Anmeldungen zusammen mit Korrespondenzkanzleien
weltweit. Dabei ist
Recherche nach eingetragenen und nicht eingetragenen Geschmacksmustern stets notwendig und von unserem Leistungsangebot umfasst.
Grau Rechtsanwälte PartGmbB vertritt Sie in Geschmacksmustersachen
bundesweit vor allen Gerichten, dem
Bundespatentgericht sowie, zusammen mit dort zugelassenen Rechtsanwälten, vor dem
Bundesgerichtshof. Außergerichtlich unterstützen wir Sie in allen Fragestellungen, die sich im Geschmacksmusterrecht stellen können wie
Abmahnungen, Abgrenzungsvereinbarungen sowie Lizenzverträgen. Auch bieten wir für Sie die
Verwaltung Ihrer Geschmacksmuster an und vertreten Sie in
Straf- und Zollverfahren, die mit der
Verletzung von Geschmacksmustern zusammenhängen.
Wir begleiten Sie gern auf
Messen, bewirken
Unterlassungen gegen Ihre Nachahmer und verteidigen Sie im Falle von Angriffen aus fremden Schutzrechten.
Sie haben Fragen oder benötigen unseren Rat?
Sprechen Sie uns an. Wir helfen Ihnen weiter.