
GRAU Rechtsanwälte PartGmbB auf der CeBIT 2014 Print
Die GRAU Rechtsanwälte PartGmbB war auch im Jahr 2014 Consulting-Partner des polnischen Wirtschaftsministeriums auf der CeBIT.
Nach erfolgreichen Zusammenarbeit im Jahr 2013 war die Grau Rechtsanwälte PartGmbB auch in diesem Jahr Consulting Partner des polnischen Wirtschaftsministeriums auf der alljährlich im März stattfindenden Messe für Kommunikationstechnologie CeBIT.
Wie im Vorjahr war die Grau Rechtsanwälte PartGmbB wieder direkt am Stand der Republik Polen vertreten und beriet polnische Unternehmer umfassend zu Fragen der grenzüberschreitenden Geschäftstätigkeit.
Auf große positive Resonanz stieß insbesondere der in polnischer Sprache gehaltene Vortrag von Frau Rechtsanwältin Adriana Grau LL.M. zum Thema „Änderungen im E-Commerce 2014“, der umfassend über die aktuellen Rahmenbedingungen in diesem dynamischen Geschäftsfeld informierte.
Wie im Vorjahr war die Grau Rechtsanwälte PartGmbB wieder direkt am Stand der Republik Polen vertreten und beriet polnische Unternehmer umfassend zu Fragen der grenzüberschreitenden Geschäftstätigkeit.
Auf große positive Resonanz stieß insbesondere der in polnischer Sprache gehaltene Vortrag von Frau Rechtsanwältin Adriana Grau LL.M. zum Thema „Änderungen im E-Commerce 2014“, der umfassend über die aktuellen Rahmenbedingungen in diesem dynamischen Geschäftsfeld informierte.

Rechtsanwältin Adriana Grau LL.M. informiert die Besucher über „Änderungen im E-Commerce 2014“.
Die Grau Rechtsanwälte PartGmbB ist eine deutsche Anwaltskanzlei mit Sitz in Hamburg, die auf Rechtsberatung für ausländische Unternehmen spezialisiert ist. Zu unseren Mandanten zählen Unternehmen mit Sitz im Ausland, die nach Deutschland exportieren oder in Deutschland tätig sind. Diesen bieten wir spezialisierte und gleichzeitig umfassende Rechtsberatung vor allem im Handels- und Gesellschaftsrecht sowie im Gewerblichen Rechtsschutz und im professionellen Forderungsmanagement.

Rechtsanwältin Adriana Grau LL.M. und Frau Nadine Lohmann (Rechtsanwaltsfachangestellte).

Viele Unternehmer nutzten die Gelegenheit zu einem Beratungsgespräch zu Fragen einer grenzüberschreitenden Geschäftstätigkeit.


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