Rechtsanwältin Adriana Grau, LL.M. beantwortet Fragen von TVN24.pl zu den Regelungen für deutsche Unternehmen mit Beteiligung des Bundes

Im deutschen Rechtssystem gibt es keine Institution, die dem vorgeschlagenen „Strategischen Sicherheitsrat“ ähnelt. "Eine solche Einrichtung gibt es in Deutschland einfach nicht", erläutert Frau Rechtsanwältin Adriana Grau, LL.M. in einem Interview mit TVN24.pl.

Das Management deutscher staatlicher Unternehmen wird nicht von einem externen Rat ernannt oder entlassen, zuständig hierfür ist grundsätzlich die Gesellschafter-versammlung, sagt die deutsche Juristin Adriana Grau, LL.M. in einem Interview mit TVN24.pl.

Adriana Grau, LL.M., polnischsprachige Rechtsanwältin und Fachanwältin für Gesellschaftsrecht ist seit Jahren im grenzüberschreitenden Bereich beratend tätig. Auf Fragen von TVN24.pl antwortet sie unmissverständlich: Der Verweis auf die deutsche Rechtsordnung als Beispiel für die Gründung eines „Strategischen Sicherheitsrats“ in Polen, ist nicht angebracht. Soweit das Management deutscher staatlicher Unternehmen in der Tat eine gewisse Stabilität besitzt, wird das von ganz anderen Faktoren beeinflusst.

Wir empfehlen Ihnen, das Interview zu lesen, das Frau Adriana Grau, LL.M., für TVN24.pl gegeben hat.

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