Rechtsanwältin Adriana Grau, LL.M. in einem Interview mit der Rzeczpospolita über die MAUT-Rückerstattung

In einem weiteren Interview mit der größten polnischen Tageszeitung Rzeczpospolita erläutert Adriana Grau, LL.M. warum es sich lohnt, einen Antrag auf Erstattung der MAUT zu stellen und wie hoch die möglichen Erstattungsbeträge sind.

In Beantwortung von Fragen der Rzeczpospolita, der größten polnischen Tageszeitung, benennt Frau Rechtsanwältin Adriana Grau, LL.M. Beispiele für die Berechnung der MAUT-Rückerstattung und erläutert, warum es wichtig ist, die Rückerstattung der in den letzten Jahren gezahlten Gebühren zu beantragen.

Der Bundesamt für Güterverkehr hat bestätigt, dass sie Verkehrsunternehmern, die zwischen dem 28. Oktober 2020 und dem 30. September 2021 zu viel gezahlte Gebühren entrichtet haben, diese erstatten erhalten. – erläutert Frau Rechtsanwältin Adriana Grau, LL.M. in der Rzeczpospolita. Zur Erinnerung: Grundlage für die Klage ist das Urteil des EuGH vom 28. Oktober 2020.

Wir laden Sie ein, das Interview von Frau Adriana Grau, LL.M. mit der polnischen Tageszeitung Rzeczpospolita zu lesen.
Lesen Sie das gesamte Interview.

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